Eine Hochzeit ist für viele der wichtigste Tag in ihrem Leben, für den es auch andere Begriffe wie Heirat, Vermählung oder Trauung gibt. Sie alle meinen dieselbe Sache: Mann und Frau (oder inzwischen auch gleichgeschlechtlich) gehen eine eheliche Beziehung ein. Daraus resultieren jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten. In Deutschland ist die Vermählung ein Rechtsgeschäft, das vor einem Standesbeamten oder dem Bürgermeister vollzogen werden muss.
Es muss nicht immer kirchlich sein
Während die eigentliche Feier früher mit der kirchlichen Trauung einher ging, findet sie inzwischen immer öfter in Verbindung mit der standesamtlichen Eheschließung statt, weil viele Paare heutzutage gar nicht mehr kirchlich heiraten. Eine kirchliche Trauung ist auch nicht notwendig – rechtlich bindend ist nur die Eheschließung im Standesamt (anders ist das z. B. in Schweden, Italien oder Irland). Aber auch da kann man ja wunderbar die traditionellen Bräuche vollziehen. Denken Sie nur an Reis werfende Kinder.
Für die Hochzeit im Standesamt muss man sich frühzeitig anmelden und folgende Dokumente vorlegen: Personalausweis, Geburtenbuch, Bescheinigung des Hauptwohnsitzes sowie (bei Vorehen) das Familienbuch. Die wichtigste Voraussetzung bei einer kirchlichen Trauung ist die Zugehörigkeit beider Partner zu einer christlichen Kirche und mindestens einer der beiden muss der Konfession der eheschließenden Kirche angehören. Ausnahmen gibt es, jedoch müssen diese erst genehmigt werden.
Auch möglich: freie Trauungen
Eine Alternative für nicht-kirchliche Eheleute oder Anhänger anderer Kirchen ist die freie Trauung, bei der religiöse Elemente nicht unbedingt eingebracht werden müssen. Diese Trauung wird von freien Theologen oder Hochzeitsrednern durchgeführt und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Hochzeitszeremonien finden im Übrigen nicht nur bei der Trauung statt, sondern z. B. auch 25 Jahre (Silberhochzeit) oder 50 Jahre (Goldene Hochzeit) nach der Eheschließung.